Schenkungsurkunde vom 01.08.1167
Die deutsche Übersetzung der Schenkungsurkunde
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Friedrich von Gottes Gnaden römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches. Es ziemt sich, dass alle bemerkenswerten Taten unserer Hoheit zur Kenntnis der Nachkommen in feierlicher Form einer Urkunde überliefert werden, wieviel mehr aber das, was durch rühmliches Erwähnen unserer Freigibigkeit und durch den strahlenden Glanz unseres Sieges sich hervortut; und daher wollen wir, dass allen Getreuen Christi und des Reiches durch gegenwärtiges Schreiben off enbar werde, dass wir für die vielen ausgezeichneten Dienste, die unser getreuester Fürst, Rainald, der ehrwürdige Erzbischof von Köln, uns oft erwiesen hat und besonders, weil er mit Gottes Hilfe die Römer im off enen Kampfe durch seine und des Kölner Heeres unbesiegbare Tapferkeit überwunden und so das Ansehen unseres heiligen Reiches in ganz hervorragender Weise vermehrt hat, ihm und seinen Nachfolgern auf dem erzbischöflichen Stuhl zu Köln gewähren, gnädigst schenken und für alle Zeiten bestätigen: all unser Recht und die gesamte Herrschaft sowie den ganzen Hof in Andernach mit seinen Leuten, Besitzungen, Wiesen, Weiden, Wäldern, bebautem und unbebautem Land, mit der Münze, dem Zoll, den Gefällen, Fischerei, Mühlen, dem Ball und allen Rechten und Gerechtsamen, die diesem Hofe anhaften. Ferner gewähren und schenken wir ihm und seinen Nachfolgern für alle Zeiten unseren ganzen Hof zu Eckenhagen samt seinen Leuten, Besitzungen, Silbergruben und allen anderen Gerechtsamen und allem Zubehör des Hofes. Und damit Geschenk und Gabe unserer kaiserlichen Gunst als ewiges Denkmal für den von dem genannten ehrwürdigen Kölner Erzbischof Rainald errungenen glorreichen Sieg bleibe, befehlen wir unwiderruflich mit seinem kaiserlichen Befehl, dass niemand, wes Standes er auch immer sei, ihn oder seine Nachfolger im Besitz der vorgenannten Höfe oder Rechte zu irgendeiner Zeit bekümmern oder belästigen mag. Wenn aber jemand gegen diesen unseren Befehl irgendwann zu handeln wagen sollte, so soll er 50 Pfund Gold, je zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und die Kölner Kirche zahlen. Diese unsere Schenkung aber soll unverbrüchlich und unwiderruflich bleiben.
Und auf dass zu aller Zeit diese Urkunde gewißlich in Kraft bleibe, haben wir sie mit eigener Hand bekräftigt und mit unserem Majestätssiegel siegeln lassen.
Mit Unterschrift des Herrn Friedrich, des unbesiegbaren Kaisers.
Ich, Philipp, Kanzler des kaiserlichen Hofes, habe für den Herrn Rainald, Erzbischof von Köln und Erzkanzler für Italien, hiervon Kenntnis genommen und unterschrieben.
Geschehen ist dies im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1167, in der 15. Indiktion, unter der Herrschaft des Herrn Friedrich, des unbesiegbaren römischen Kaisers, im 15. Jahr seines Königtums und im 13. seines Kaisertums.
Gegeben zu Rom beim hl. Petrus am 1. August 1167
In Gottes Namen.
Amen
Zeugen sind:
Christian, Erzbischof von Mainz
Herbert, Erzbischof von Besançon
Alexander, Bischof von Lüttich
Daniel, Bischof von Prag
Rudolf, Bischof von Straßburg
Gero, Bischof von Halberstadt
Tracius, Bischof von Pistija
Guido, erwählter Bischof von Massa
Hermann, Abt von Fulda
Adolf, Abt von Werden
Gottfried, Abt von Farfa
Herzog Friedrich, Sohn des Königs Konrad
Berthold, Burggraf von Magdeburg
Johann, Präfekt von Rom
Guido Werra, Graf Tuscien
Wilhelm, Markgraf von Montferrat
Markgraf Manfred
Graf Reino von Anguillari
Arnold, Sohn des Grafen Eberhard von Altena
Reino von Tusculum
Gottfried von Montecelium
Oddo von Colonna
Constantin von Berg
Otto von Vesperthe
Otto von Oyen
Gerhard, der Vogt von Köln und sein Bruder Hermann
Richwin von Zündorf
und andere ehrenfeste Leute.